|
Reisebedingungen
Lieber Reisefreund, wir möchten, dass Sie einen schönen Urlaub verleben. Dafür ist Voraussetzung, dass Sie vorher wissen, welche Leistungen Sie von uns erwarten können und wofür wir geradestehen. Lesen Sie deshalb bitte die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.
1. Anmeldung und Bestätigung Mit ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. Für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen haftet der Anmelder. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis mit unserer Reisebestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn er von Ihnen innerhalb dieser Frist anerkannt wird.
2. Zahlung des Reisepreises Mit Vertragsbschluß wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch Euro 100,- innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Restzahlung ist bei Zugang der Reiseunterlagen fällig, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.
3. Unsere Leistung Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Stehr Aktiv Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblich oder nicht vorhersehbaren Erhöhungen behördlich festgelegter Tarife, Steuern oder Abgaben kommt und zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monaten liegen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so betragen die Stornokosten: bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens € 50 59 bis 15 Tage 40% des Reisepreises, 14 bis 1 Tag 80% des Reisepreises ab dem Tag des Reiseantritts 100% des Reisepreises. Sie können eine Abänderung Ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Zimmerwahl (DZ/EZ) oder der Beförderungsart machen, die dann den Reisebedingungen entsprechend als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung behandelt wird. Als Umbuchungsgebühr berechnen wir 25 € pro Person. Namensänderungen sind jederzeit möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss.
6. Reiserücktrittskostenversicherung Sofern sich aus der Prospektbeschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) enthalten. Alle dafür notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte den Broschüren der Europäischen Reiseversicherungs AG, die Sie gerne von uns erhalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung, die Sie über uns abschließen können. Die Versicherungsprämien sind sofort nach Erhalt der Versicherungspolice an den Veranstalter zu zahlen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Stehr Aktiv Reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch Stehr Aktiv Reisen kann erfolgen: - ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseverantalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Stehr Aktiv Reisen behält den Anspruch auf den Reisepreis, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. - bis 3 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl, die bei den jeweiligen Reiseaus-schreibungen vermerkt ist. Die Rücktrittserklärung erfolgt umgehend und der eingezahlte Reisepreis wird zurückbezahlt.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, Streik, Zerstörung, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reiseantritt erhält der Reisende den eingezahlten Betrag zurück. Sollten Situationen höherer Gewalt während der Reise eintreten und der Vertrag wird gekündigt, kann Stehr Aktiv Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Haftung des Reiseveranstalters Stehr Aktiv Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen.
11. Beschränkung der Haftung Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Stehr Aktiv Reisen haftet nicht bei einer Änderung der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisses und des Wetters. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
12. Gewährleistung Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort bei der Reiseleitung schriftlich geltend zu machen. Die Reiseleitung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sämtliche Zusagen der Reiseleitung bezüglich Schadenersatzes sind ungültig.
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Stehr Aktiv Reisen geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Anprüche des Reisenden verjähren nach sechs Monaten.
14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Der Reisende ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Kann ein Reiseteilnehmer wegen Nichtbeachtung dieser Vorschriften die Reise nicht antreten bzw. nicht fortsetzen oder wird er am Grenzübergang zurückgewiesen, so gehen alle Eigenkosten sowie die dem Veranstalter entstandenen Aufwendungen zu Lasten des Reisenden.
15. Insolvenz-Absicherung Mit Abschluß des Reisevertrages ist von seiten Stehr Aktiv Reisen eine Insolvenz- Absicherung gemäß § 651k BGB bei der Generali Versicherung AG / “Reisegarant” getroffen worden. Diese gewährleistet vor Reiseantritt die Erstattung des gezahlten Reisepreises sowie nach Reiseantritt die für die Rückreise entstehenden notwendigen Aufwendungen soweit der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird oder Konkurs anmeldet.
16. Versicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns oder in Ihrem Reisebüro informieren.
17. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamheit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Veranstalter ist:
Stehr Aktiv Reisen Reinhold Stehr Joh.-Ev.-Holzer-Str. 6 · 49751 Sögel Tel. 05952/98520 · Fax 0 5952/98522 e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
internet. www.stehraktivreisen.de |