Ahrntal-Jugend
Jugend-Skitour: Snow & Fun
Ahrntal-Südtirol  
punkt Ski-und Snowboardcamp ab 14
punkt Schneesicher - bis 2500 m
punkt Jugendpension am Skigebiet
Termin:  23.03. -01.04.2012
Inkl. Busfahrt, Unterkunft, HP,
6 Tage Skipass, Reiseleitung
Preis:  ab 467 €   Aktionspreis!
Dolomiti
Skispass in den Osterferien
Obereggen-Dolomiten  
punkt Sonniger Skiurlaub in 2500m
punkt 4 Skigebiete - 100 km Pisten
punkt Komforthotel*** mit HP
Termin: 10.-19.02.2012
Inkl. Busfahrt, Hotel***, 7x Ü/HP,
6 Tage Skipass, Reiseleitung
Preis: ab 698 €   Aktionspreis!
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Reisebedingungen

 

Lieber Reisefreund,
wir möchten, dass Sie einen schönen Urlaub verleben. Dafür ist Voraussetzung,  dass Sie vorher wissen, welche Leistungen Sie von uns erwarten können und wofür  wir geradestehen. Lesen Sie deshalb bitte die folgenden Bedingungen aufmerksam  durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

 

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit ihrer  Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages  verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen  werden. Für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten  Personen haftet der Anmelder. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir  Ihnen die Buchung und den Preis mit unserer Reisebestätigung/Rechnung schriftlich  bestätigen. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen  wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage  gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn er von Ihnen innerhalb dieser Frist anerkannt wird.

 

2. Zahlung des Reisepreises
Mit Vertragsbschluß wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens  jedoch Euro 100,- innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Restzahlung ist bei Zugang  der Reiseunterlagen fällig, jedoch spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.

 

3. Unsere Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung  in unserem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der  Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen  verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten  Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die  vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind  nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und  den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle  Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen  mit Mängeln behaftet sind. Stehr Aktiv Reisen ist verpflichtet, den Kunden über  Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.  Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen  kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und  mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblich oder nicht  vorhersehbaren Erhöhungen behördlich festgelegter Tarife, Steuern oder Abgaben  kommt und zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem  vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monaten liegen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise  zurücktreten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns  eingeht. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktritt vom  Reisevertrag die Reise nicht an, so betragen die Stornokosten: 
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens € 50
59 bis 15 Tage 40% des Reisepreises,
14 bis 1 Tag 80% des Reisepreises
ab dem Tag des Reiseantritts 100% des Reisepreises.
Sie können eine Abänderung Ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins,  des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Zimmerwahl  (DZ/EZ) oder der Beförderungsart machen, die dann den Reisebedingungen  entsprechend als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung behandelt wird. Als  Umbuchungsgebühr berechnen wir 25 € pro Person. Namensänderungen sind  jederzeit möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen  Punkte erfüllen muss.

 

6. Reiserücktrittskostenversicherung
Sofern sich aus der Prospektbeschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes  ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) enthalten.  Alle dafür notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte den Broschüren der  Europäischen Reiseversicherungs AG, die Sie gerne von uns erhalten. Wir  empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer  Reisekrankenversicherung, die Sie über uns abschließen können. Die  Versicherungsprämien sind sofort nach Erhalt der Versicherungspolice an den  Veranstalter zu zahlen.

 

7. Nicht  in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus  sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Stehr Aktiv Reisen  bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.  Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt  oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen  entgegenstehen.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch Stehr Aktiv Reisen kann erfolgen:
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise  ungeachtet einer Abmahnung des Reiseverantalters nachhaltig stört oder wenn er  sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des  Vertrages gerechtfertigt ist. Stehr Aktiv Reisen behält den Anspruch auf den  Reisepreis, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die  Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. - bis 3 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl, die  bei den jeweiligen Reiseaus-schreibungen vermerkt ist. Die Rücktrittserklärung  erfolgt umgehend und der eingezahlte Reisepreis wird zurückbezahlt.

 

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, Streik, Zerstörung,  Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so  können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor  Reiseantritt erhält der Reisende den eingezahlten Betrag zurück. Sollten Situationen  höherer Gewalt während der Reise eintreten und der Vertrag wird gekündigt, kann  Stehr Aktiv Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch  zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

10. Haftung des Reiseveranstalters
Stehr Aktiv Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen  Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und  Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die  ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sowie für  ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen.

 

11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,  soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig  herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden  entstehenden Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers  verantwortlich ist. Stehr Aktiv Reisen haftet nicht bei einer Änderung der Reiseroute  aufgrund der Straßenverhältnisses und des Wetters. Der Reiseveranstalter haftet  nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als  Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung  ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

 

12. Gewährleistung
Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können  Sie Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden  Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,  eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen  sind unverzüglich vor Ort bei der Reiseleitung schriftlich geltend zu machen. Die  Reiseleitung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten  Mängel zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sämtliche Zusagen der Reiseleitung  bezüglich Schadenersatzes sind ungültig.

 

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende  innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise  gegenüber Stehr Aktiv Reisen geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche  ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Anprüche des Reisenden verjähren nach sechs  Monaten.

 

14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Kann ein  Reiseteilnehmer wegen Nichtbeachtung dieser Vorschriften die Reise nicht antreten  bzw. nicht fortsetzen oder wird er am Grenzübergang zurückgewiesen, so gehen alle  Eigenkosten sowie die dem Veranstalter entstandenen Aufwendungen zu Lasten des  Reisenden.

 

15. Insolvenz-Absicherung
Mit Abschluß des Reisevertrages ist von seiten Stehr Aktiv Reisen eine Insolvenz- Absicherung gemäß § 651k BGB bei der Generali Versicherung AG / “Reisegarant” getroffen worden. Diese gewährleistet vor Reiseantritt die Erstattung des gezahlten Reisepreises sowie nach Reiseantritt die für die Rückreise entstehenden notwendigen Aufwendungen soweit der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird oder Konkurs anmeldet.

 

16. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-,  Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten  können Sie sich bei uns oder in Ihrem Reisebüro informieren.

 

17. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die  Unwirksamheit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Veranstalter ist:

Stehr Aktiv Reisen
Reinhold Stehr
Joh.-Ev.-Holzer-Str. 6 · 49751 Sögel
Tel. 05952/98520 · Fax 0 5952/98522
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
internet. www.stehraktivreisen.de

 


Azoren
Exklusiv-Reise 2012
Azoren               8 Tage 
punkt Grüne Inseln im Frühjahrshoch
punkt Kraterseen, Naturparks
punkt Komforthotel ****
Termin:  14.-21.03.2012
Inkl. Flug, 7 x Ü/HP Komforthotel,
Ausflüge zubuchbar, Reiseleitung
Preis: ab 1.128 € Aktionspreis 
Toskana
Unser Klassiker 2012
Toskana           6 Tage  
punkt Florenz, Siena, Lucca, Pisa
punkt Zauberhafte Landschaft
punkt Komforthotel Regina ****
Termin: 11.-16.04.2012

Inkl. Flug, HP, Hotel****

Stadtführungen, Reiseleitung

Preis:  ab 778 €     Aktionspreis



Impressum                 Stehr Aktiv Reisen * Joh. - Ev. - Holzer-Str. 6 * 49751 Sögel * info@stehraktivreisen.de * Tel.: 05952-98520